Bereich Altersgerechtes Wohnen – Neue Förderungen

Wußten Sie schon, daß Sie bei Ihrer Krankenkasse und Pflegeversicherung Zuschüsse für einen altersgerechten Badumbau beantragen können? Wir zeigen Ihnen wie!

 

KfW – Unverbindliche Informationen zu den Programmen für Altersgerechtes Umbauen

Der Staat fördert den Umbau von altersgerechtem Wohnraum mit günstigen KfW Darlehen (Programm 159) und Zuschüssen (Programm 455).

Hierzu gehören z.B.: Wege zu Gebäuden und Wohnungen, Überwindungen von Treppen und Stufen und Badumbau. https://www.energie-fachberater.de/bad/foerderung-fuer-den-barrierefreien-badumbau.php

So lässt sich der Wunsch nach einem barrierefreien, komfortablen Bad rasch umsetzen. Bis zu 5000 € Zuschuss können hierfür beantragt werden unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Zuschüsse Pflegeversicherung: Hinzu kommen Zuschüsse diverser Pflegeversicherungen bei Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe. Bis zu 4000 € werden hier je Maßnahme gewährt. Den ‚Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes‘ (§ 40 Abs. 4 SGB XI) erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Mehr dazu erfahren Sie hier:  https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht/201-wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html

Hilfsmittel über Krankenkasse: Erstattungen von Hilfsmitteln (z.B. Dusch- oder Badewannensitze, Badewannenlifter, Badewannengriffe, Toilettensitze usw.) können Sie von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Eine ausführliche und interessante Übersicht finden Sie hier: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/01/04/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

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