Neue Gesetze und Förderprogramme der Bundesregierung in 2016 bezüglich Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.
Unverbindliche Liste zur Information:
KfW-Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren erweitert ab April 2016
KfW-Programme 151 und 152 fördern den Austausch fossiler Heizungssysteme gegen moderne Heizungspakete sowie neue Lüftungsanlagen mit Zuschuss oder Kredit. Zuschussvariante bei der KfW jetzt 15% der Investitionskosten, max. l7.500 Euro Zuschuss. Kombinationslösungen, wie der Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) mit Sanierungen der Gebäudehülle. Auch weiterhin wird der Einbau von Gas- und Ölbrennwertheizungen gefördert.
EnEV KfW Förderung ab April 2016 angepasst
Es entfällt die Stufe Effizienzhaus 70 (gesetzl. Mindeststandard) und Förderung bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Neu wird ab jetzt die „Stufe Effizienzhaus 40 Plus“ in die Förderung aufgenommen, d. h. ein Teil des Energiebedarfs muss unmittelbar am Haus erzeugt und auch gespeichert werden.
Neue Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Neubauten
Seit 1. Januar 2016 trat die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Höhere energetische Anforderungen an Wohn- und Nichtwohnbauten. Ein klassisches neues Einfamilienhaus muss mit erneuerbarer Energie wie Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Biomassekessel heizen. Ein Gaskessel muss mit einer Solarthermieanlage verbunden werden. Der jährliche Primärenergiebedarf für Warmwasser, Heizung, Kühlung und Lüftung geht weitere 25% nach unten. Mit der neuen EnEV 2016 und die Dämmung der Gebäudehülle gibt es auch strengere Vorschriften.
Höhere Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) für Heizungsmodernisierung
Mehr Geld im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung Erneuerbarer Energien (MAP) von der Bundesregierung ab 2016. Bauherren, die ihre alte Heizung gegen eine neue Heizung mit erneuerbarer Wärme tauschen, wird die Förderung um 20% zu 2015 erhöht. Einbau von Biomasseanlage bzw. Wärmepumpen oder einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage werden damit gefördert. Es gibt auch einen Investitionszuschuss von 600 Euro bei Optimierung der Energieeffizienz (Beispiel ein hydraulischer Abgleich und eine optimierte Regelung). Anträge können über das Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden https://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html oder https://www.bafa-förderung.de/